Sonderurlaub nehmen beim Umziehen: Gesetzliche Bestimmungen
Dementsprechend ist ein Arbeitnehmer von seiner Pflicht zur Arbeit freizustellen…
Sonderurlaub nehmen beim Umziehen
In § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat der Gesetzgeber geregelt, wie sich Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsbefreiung oder Freistellung zu verhalten haben. Dementsprechend ist ein Arbeitnehmer von seiner Pflicht zur Arbeit freizustellen, wenn dieser für eine kurze Zeit schuldlos an seiner Arbeitsleistung verhindert wird. Selbst wenn der Grund in seiner Person liegt. Dem Arbeitnehmer ist hierbei eine Fortzahlung seines Lohnes zu gewähren. Es ist nicht ganz eindeutig geregelt, welche Umstände im Detail eine solche Freistellung begründen können. Als gängige Gründe für eine Freistellung von der Arbeitspflicht können an dieser Stelle die eigene Eheschließung, die Pflege eines kranken Kindes, der Tod eines nahen Angehörigen sowie schwere Erkrankungen aufgelistet werden. Jedoch kann auch der Umzug bei einem Wechsel des Wohnortes als triftiger Grund geltend gemacht werden. Die Begrifflichkeit Sonderurlaub stammt ursprünglich aus Tarifverträgen, in denen die Gewährung des Sonderurlaubs oftmals unter einem Wegfall der Bezüge geregelt ist.
Privat und dienstliche bedingte Umzüge
Im Normalfall wird einen Arbeiter der Sonderurlaub für einen dienstlich bedingten Umzug ohne Probleme gewährt. So wird dem Mitarbeiter die Möglichkeit gegeben, alle ihm notwendigen Besorgungen und Tätigkeiten in Bezug auf den Umzug problemlos durchführen zu können. Für einen Umzug wird im Allgemeinen nur ein Tag Sonderurlaub gewährt. Sollte der letzte dienstliche Umzug jedoch weniger als fünf Jahre zurückliegen, so kann der Angestellte in diesem Fall einen Sonderurlaub von drei Tagen geltend machen. Wenn im Tarif- oder Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers nicht genau aufgeführt sein sollte, wann der Sonderurlaub beansprucht werden kann, dann hängt dies bei Umzügen im privaten Sinne ganz von den Vorgesetzten ab. Jedoch sollte der Vorgesetzte in jedem Fall am besten so früh wie möglich über den anstehenden Umzug informiert werden, sodass dieser den Ablauf des Betriebs für den Fall der Gewährung des Sonderurlaubs seines Mitarbeiters planen kann.
Privatumzug: anfragen des Sonderurlaubs und Umzug abschließen
Sollte es sich um einen privaten Umzug handeln, so kann der Sonderurlaub einfach direkt bei Ihrem Vorgesetzten angefragt werden. Wir raten Ihnen diesbezüglich, ein vertrauensvolles und offenes Gespräch zu führen. Überlegen Sie sich doch, mit der Wahl des Tages Ihres Umzugs, dem Arbeitgeber ein wenig entgegenzukommen. Wenn Sie den Tag Ihres Umzugs beispielsweise auf einen Freitag legen, dann können Sie das Wochenende getrost noch zum Auspacken, Einrichten oder Ähnlichem verwenden. Darüber hinaus bietet sich der Freitag auch aus einem anderen Grund gut an: So können Sie diesen Tag gleichermaßen dazu nutzen, um Ihren Umzug komplett abzuschließen und das Ummelden Ihrer Meldeadresse und des Fahrzeugs bei den dafür zuständigen Behörden durchzuführen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Vorgesetzten schon in einem frühzeitigen Gespräch über Ihre Pläne des Umzugs zu informieren. Fragen Sie doch auch bei Ihrem Bürgeramt einmal nach, ob Sie bereits im Vorfeld einen Termin für die Ummeldung buchen können, denn so ergibt sich für Ihren Sonderurlaub bei einem Umzug eine höhere Sicherheit der Planung.
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FAQ:
Was benötigt der Arbeitgeber bei einem Umzug von Ihnen?
Sie sollten Ihren Arbeitgeber frühzeitig über den bevorstehenden Umzug informieren, da er Ihren Fehltag einplanen und Ihre Kontaktdaten aktualisieren muss. Zudem muss Ihre Firma die neue Adresse auch für die Abrechnung Ihres Lohnes unbedingt kennen. Informieren Sie bitte auch Ihr zuständiges Finanzamt und andere wichtige Institutionen über die Adressänderung.
Wie viele Tage Sonderurlaub stehen mir bei einem Umzug zu?
Es gibt in Deutschland keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Sonderurlaub, wenn es sich um einen privaten Umzug handelt. Doch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen diesen gewähren möchte, so handelt es sich meistens um ein bis zwei Tage. Bei einem dienstlich bedingten Umzug wird der Sonderurlaub in den meisten Fällen völlig ohne Probleme gewährt – doch auch hier ist es meistens nur ein Tag, den Sie für den Umzug nutzen können.
Wie berechnet man die Kosten für einen Umzug?
Wenn Sie ein professionelles Umzugsunternehmen für Ihren Umzug beauftragen möchten, so müssen Sie mit einigen Kosten rechnen. Ungefähr kann man sagen, dass 1 Kubikmeter (m ³) Umzugsgut in etwa 25 € kostet. Ein Beispiel: Der gesamte Inhalt einer 3-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von rund 75 m ² wird im Durchschnitt zu rund 30 m³ an Umzugsgut. So liegt der Grundpreis für Ihren Umzug dann bei um die 750 €. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie doch gerne unser Profiteam von home2home-umzug.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter!